COVID-19-Unternehmensrichtlinie
Unternehmensrichtlinie zum Coronavirus (COVID-19).
RightShades.com & Sytaara Ltd hat die von Regierungen und der WHO empfohlene Muster -Coronavirus (COVID-19)-Unternehmensrichtlinie übernommen.
Grundsatzerklärung und Zweck
Diese Unternehmensrichtlinie beinhaltet die Maßnahmen, die wir aktiv ergreifen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Wir bitten Sie, alle diese Regeln sorgfältig zu befolgen, um einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz in dieser einzigartigen Umgebung zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass wir alle verantwortungsbewusst und transparent auf diese Gesundheitsvorkehrungen reagieren. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre privaten Gesundheits- und persönlichen Daten stets mit höchster Vertraulichkeit und Sensibilität behandeln.
Diese Unternehmensrichtlinie zum Coronavirus (COVID-19) kann sich durch die Einführung zusätzlicher behördlicher Richtlinien ändern. Wenn ja, werden wir Sie so schnell wie möglich per E-Mail informieren.
Umfang
Diese Coronavirus-Richtlinie gilt für alle unsere Mitarbeiter, die physisch in unseren Büros arbeiten. Wir empfehlen unserem Remote-Arbeitspersonal dringend, auch diesen Aktionsplan durchzulesen, um sicherzustellen, dass wir gemeinsam und einheitlich auf diese Herausforderung reagieren.
Richtlinienelemente
Hier skizzieren wir die erforderlichen Maßnahmen, die Mitarbeiter ergreifen sollten, um sich und ihre Kollegen vor einer möglichen Coronavirus-Infektion zu schützen.
Lager- und Paketabwicklung:
- Alle Lagermitarbeiter müssen beim Betreten und Verlassen zunächst die Hände desinfizieren.
- Tragen Sie während der Arbeitszeit stets Masken.
- Die Verpackung darf nicht von Agenten oder Personen gehandhabt werden, die ihre Hände nicht desinfiziert haben.
- Nachfolgend sind alle folgenden Gesundheitsrichtlinien zu befolgen.
Regelungen zum Krankheitsurlaub:
- Wenn Sie Erkältungssymptome wie Husten/Niesen/Fieber haben oder sich unwohl fühlen, beantragen Sie eine Krankmeldung oder arbeiten Sie von zu Hause aus.
- Wenn Sie eine positive COVID-19-Diagnose haben, können Sie erst nach vollständiger Genesung und mit einem ärztlichen Attest, das Ihre Genesung bestätigt, in die Praxis zurückkehren.
Anfragen zur Arbeit von zu Hause aus:
- Wenn Sie sich krank fühlen, aber arbeitsfähig sind, können Sie beantragen, dass Sie von zu Hause aus arbeiten.
- Wenn Sie kürzlich aus Gebieten mit einer hohen Anzahl von COVID-19-Fällen zurückgekehrt sind, bitten wir Sie, 14 Kalendertage lang von zu Hause aus zu arbeiten und nur dann ins Büro zurückzukehren, wenn Sie völlig asymptomatisch sind. Sie werden außerdem gebeten, während dieser Zeit keinen physischen Kontakt mit Kollegen zu haben.
- Wenn Sie engen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Person hatten und die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Sie sich selbst anstecken, beantragen Sie die Arbeit von zu Hause aus. Sie werden außerdem gebeten, während dieser Zeit keinen physischen Kontakt mit Kollegen zu haben.
- Wenn Sie ein Elternteil sind und mit Ihren Kindern zu Hause bleiben müssen, beantragen Sie die Arbeit von zu Hause aus. Setzen Sie sich mit Ihrem Vorgesetzten oder Abteilungsleiter in Verbindung, um Vereinbarungen zu treffen und Erwartungen festzulegen.
- Wenn Sie ein mit COVID-19 infiziertes Familienmitglied pflegen müssen, beantragen Sie die Arbeit von zu Hause aus. Sie dürfen erst 14 Kalendertage nach vollständiger Genesung Ihres Familienmitglieds in die Praxis zurückkehren, vorausgesetzt, Sie haben keine Symptome oder Sie haben ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie nicht mit dem Virus infiziert sind. Sie werden außerdem gebeten, während dieser Zeit keinen physischen Kontakt mit Kollegen zu haben.
Reise-/Pendelmaßnahmen:
- Alle Geschäftsreisen und Veranstaltungen – sowohl im Inland als auch im Ausland – werden bis auf Weiteres abgesagt/verschoben.
- Persönliche Treffen sollten nach Möglichkeit virtuell stattfinden, insbesondere mit unternehmensfremden Parteien (z. B. Vorstellungsgespräche mit Kandidaten und Partnern).
- Wenn Sie normalerweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ins Büro fahren und keine anderen Alternativen haben, können Sie vorsorglich beantragen, dass Sie von zu Hause aus arbeiten.
- Wenn Sie planen, freiwillig in ein Hochrisikoland mit erhöhten COVID-19-Fällen zu reisen, bitten wir Sie, 14 Kalendertage lang von zu Hause aus zu arbeiten. Sie werden außerdem gebeten, während dieser Zeit keinen physischen Kontakt mit Kollegen zu haben.
Allgemeine Hygieneregeln:
- Waschen Sie Ihre Hände nach dem Toilettengang, vor dem Essen und wenn Sie in Ihre Hände husten/niesen (befolgen Sie die 20-Sekunden-Händewaschregel ). Sie können auch die Desinfektionsmittel verwenden, die Sie im Büro finden.
- Husten/Niesen Sie in den Arm, vorzugsweise in die Ellenbeuge. Wenn Sie ein Taschentuch verwenden, entsorgen Sie es ordnungsgemäß und reinigen/desinfizieren Sie Ihre Hände sofort.
- Öffnen Sie regelmäßig die Fenster, um eine offene Belüftung zu gewährleisten.
- Vermeiden Sie es, Ihr Gesicht, insbesondere Augen, Nase und Mund, mit den Händen zu berühren, um einer Infektion vorzubeugen.
- Wenn Sie regelmäßig husten/niesen, vermeiden Sie engen Körperkontakt mit Ihren Kollegen und treffen Sie zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen (z. B. eine Krankmeldung).